Rechtsprechung
OLG Dresden, 15.05.2003 - 18 W 361/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Erfolgsaussicht in lediglich gerinfügiger Höhe; Umfang der Befreiung des Bürgen bei Vereinbarung über eine anteilige Beteiligung des Insolvenzverwalters an dem Verwertungserlös und damit verbundener Aufgabe eines Sicherungsrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 776; InsO § 171
Befreiung des Bürgen bei Vereinbarung von erhöhten Kostenbeiträgen für die Verwertung sonstiger Sicherheiten im Insolvenzverfahren
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Aufgabe von Sicherheiten durch Vereinbarung eines erhöhten Beitrags für die Insolvenzmasse
Verfahrensgang
- LG Dresden, 12.02.2003 - 3 O 3503/02
- OLG Dresden, 15.05.2003 - 18 W 361/03
Papierfundstellen
- WM 2003, 2137
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.12.2001 - X ZR 192/00
Annahme der Bevollmächtigung im Falle einer Anrufweiterleitung
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- OLG Karlsruhe, 10.01.2024 - 6 U 28/23
Unterlassungsanspruch eines Betreibers eines Friseursalons wegen behaupteten …
a) Eine verhältnismäßig geringfügige Zuvielforderung im Sinn von § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, die keine oder nur geringfügig höhere Kosten veranlasst (vgl. OLG Dresden, WM 2003, 2137, 2138), läge hier in dem Umfang vor, in dem die vom Kläger in erster Instanz zunächst angekündigte Unterlassungsantrag über das hinausgehen mag, was der Kläger zuletzt noch im Berufungsverfahren unter Beschränkung auf die konkrete Verletzungsform verlangt hat.